Bausparen

Der Bausparer schließt mit einer Bausparkasse einen Bausparvertrag über eine bestimmte Höhe, die bei Bauvorhaben bereits an den Finanzierungsbedarf angepasst wird, ab. Bereits bei Abschluss des Bausparvertrages wird das erforderliche Bausparguthaben festgelegt, dass zur Zuteilung eines Bauspardarlehens erforderlich ist. Die Höhe des Bausparguthabens beträgt meistens 40 Prozent.
Die Bausparkassen bieten ganz unterschiedliche Tarife an, die auf die Bedürfnisse der Bausparer zugeschnitten sind. So gibt es Tarife für Bausparer ohne konkreten Bau- oder Kaufabsichten, die einen hohen Guthabenzins, und auch einen hohen Darlehenszins bringen. Diese Form ist für Bausparer geeignet, die den Bausparvertrag als Geldanlageform nutzen wollen.
Eine weitere Tarifoption sind Bausparverträge mit einem niedrigen Guthabenszins, und auch sehr niedrigen Darlehenszinsen. Diese Form bietet sich für Bausparer an, die in einem absehbaren Zeitraum einen konkreten Finanzierungsbedarf, zum Bau oder Kauf eines Eigenheimes, oder für Renovierungsarbeiten am Eigenheim, haben werden.
Sobald das festgelegte Bausparguthaben angespart wurde, und eine bestimmte Bewertungszahl des Bausparvertrages erreicht ist, wird das Bauspardarlehen zugeteilt. Dann erfolgt eine hohe Tilgung des Bauspardarlehens mit niedrigem Zinssatz. So ist in den meisten Fällen in ca. 11 Jahren das Bauspardarlehen getilgt.
Der Staat fördert Bausparer, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, mit Zulagen.
Dazu gehört die Wohnungsbauprämie, die pro Person maximal 50 Euro beträgt, wenn der Bausparer bis 512 Euro auf seinen Bausparvertrag eingezahlt hat.
Zusätzlich gewährt der Staat die Arbeitnehmersparzulage auf vermögenswirksame Leistungen, die vom Arbeitgeber direkt auf das Bausparkonto überwiesen hat. Sie beträgt 43 Euro.
Seit 2008 gibt es zusätzlich die Riesterförderung auf Bausparverträge. Dieser Bausparvertrag muss für ein selbstgenutztes Eigenheim zur Finanzierung genutzt werden. Die Zulage beträgt hier für einen rentenversicherungspflichtigen Erwachsenen 154 Euro im Jahr. Kinder werden noch zusätzlich gefördert.
Genaue, auf die Bedürfnisse der Bausparer zugeschnittene Informationen über die staatlichen Zulagen bei Bausparverträgen geben die Bausparkassen.
Blogbeiträge zu diesem Thema:
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Artikelthema:
Bausparen, Bauspardarlehen, Bausparguthaben, Bausparvertrag: Riester, Rendite, Zinsen
