
Bundesschatzbriefe sind Schuldbuchforderungen des Bundes. Sie sind nicht übertragbare und nicht handelbare Wertpapiere und werden von der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH ausgegeben. Sie sind mit einem Zinssatz ausgestattet der über den Anlagezeitraum ansteigt und die Durchschnittsverzinsung liegt in der Regel leicht unter dem Kapitalmarktzins. Der Bund haftet für Bundesschatzbriefe mit seinem Vermögen und Steueraufkommen. Da sie nicht an der Börse gehandelt werden erfolgt der Verkauf durch Banken, Sparkassen sowie Landeszentralbanken oder direkt über die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH.
Bundesschatzbriefe eignen sich besonders für sicherheitsorientierte Kleinanleger, denn sie bieten eine angemessene Rendite bei sehr geringem Risiko.
Es gibt zwei Formen:
Bei Typ A erfolgen Erwerb und Rückzahlung in Höhe des Nominalbetrags, die Zinsen werden jährlich ausgeschüttet und die Laufzeit beträgt 6 Jahre.
Bei Typ B erfolgt der Erwerb in Höhe des Nominalbetrags, die Zinsen werden während der Laufzeit angesammelt und bei Rückzahlung komplett ausgezahlt und die Laufzeit beträgt 7 Jahre. Beim Erwerb über Banken veranlassen diese die Eintragung einer Schuldbuchforderung auf Ihren Namen bei der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH. Banken dürfen hierfür keine Gebühren berechnen, wenn der Auftrag beim Erwerb neuer Bundesschatzbriefe erteilt wird. Die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH übernimmt die Verwaltung der Bundesschatzbriefe einschließlich der bargeldlosen Überweisung von Zinsen und Kapital.
Bundesschatzbriefe Konditionen 2010
Tipp:
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