Wenn man als Selbstständiger mit privater Krankenversicherung wieder in ein Angestelltenverhältnis wechselt, muss man in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln, auch wenn man über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Es gilt die alte Regelung, dass man erst nachdem man 3 Jahre in Folge über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wieder in die Private Krankenversicherung zurück darf. Der Verband der Privaten Krankenversicherungen und die Versicherungsunternehmen bereiten aber schon Klagen gegen diese Regelung vor.
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