Laut neuen Regelungen der Gesundheitsreform müssen ehemalige privat krankenversicherte Selbständige wieder in die Gesetzliche Krankenversicherung zurück.

Wenn man als Selbstständiger mit privater Krankenversicherung wieder in ein Angestelltenverhältnis wechselt, muss man in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln, auch wenn man über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Es gilt die alte Regelung, dass man erst nachdem man 3 Jahre in Folge über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wieder in die Private Krankenversicherung zurück darf. Der Verband der Privaten Krankenversicherungen und die Versicherungsunternehmen bereiten aber schon Klagen gegen diese Regelung vor.


} else {

Anzeigen

}

Weitere News zum Thema Versicherungen:

Rürup Rente immer beliebter

Formulare bei Berufsunfähigkeitsversicherungen


Weitere News zum Thema Finanzen:

Dollarkurs auf Talfahrt

Rohstoffpreise steigen wieder

Rente mit 67 für Beamte


} else {

Anzeigen

}