Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine weit verbreitete Anlageform, die vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer geleistet wird. Sie werden staatlich gefördert und gelten damit in vielen Fällen als sehr lukrativ. Ob ein Anspruch auf die Vermögenswirksame Leistung besteht, regelt in einigen Firmen ein Tarifvertrag. Anderseits kann die VL auch von Unternehmen freiwillig gezahlt werden. Bezugsberechtigt sind alle Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten. Freie Mitarbeiter, Selbstständige sowie Rentner erhalten die Zuwendungen dagegen nicht. Bei den Leistungen handelt sich daher um ein steuerpflichtiges Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit.

Der Staat gewährt am Ende eines Jahres eine zusätzliche Arbeitnehmer-Sparzulage. Hier gelten allerdings seit April 2009 neue fest definierte Obergrenzen. Als Vorraussetzung gilt ein Einkommen von nicht mehr als 20.000,-€ (Alleinstehende), bzw. 40.000,-€ (Verheiratete).

Die zusätzlichen Einkünfte müssen längerfristig angespart werden; darunter zählen Anlageformen wie Aktien- oder Investmentfonds und Bausparverträge. Teilweise bietet der Arbeitgeber aber auch die Einzahlung in die betriebseigene Altersversorgung an. Die staatlichen Zulagen orientieren sich grundsätzlich an die gewählte Anlageform. In die Sparpläne wird 6 Jahre eingezahlt. Nachfolgend gilt eine Sperrfrist von 12 Monaten. Nach dem siebten Jahr zahlt das Finanzamt den geförderten Betrag aus. Bei Investmentsparplänen beträgt die Zulage 20%, bei Bausparplänen 8,8% der angesparten Summe. Die maximale Zuwendung liegt bei jährlich etwa 40 Euro. Für Banksparpläne und Lebensversicherungen ist die staatliche Förderung dagegen ausgeschlossen.

Die Arbeitnehmersparzulage muss Jahr für Jahr mit der Steuererklärung beantragt werden, wogegen die etwaige Wohnungsbauprämie direkt bei der Bausparkasse angefordert wird.






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