Private Unfallversicherung

Schließlich geschehen zwei von drei Unfällen im Haushalt oder während der Freizeit. Die Versicherung bietet daher auch einen ausreichenden Schutz für Hausfrauen, Kinder und Pensionäre. Eine Unfallversicherung kann durch Zahlung laufender Beiträge oder auch durch Kapitalleistungen erfolgen, die nach Ablauf der Vertragslaufzeit renditebehaftet ausgezahlt werden. Diese Versicherungsform entspricht einem Mischprodukt zwischen einer Unfallversicherung und einer Lebensversicherung.
Die genauen Versicherungsleistungen unterscheiden sich sehr deutlich von den einzelnen Anbietern und sollten stets geprüft werden. Viele Versicherungsunternehmen bieten zusätzliche Leistungen wie Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Kurkostenbeihilfe, Bergungskosten und Ähnliches an. Je nach Leistungsangebot sowie der Angabe des derzeitigen Berufes oder Sport- und Hobbytätigkeiten, ergeben sich unterschiedliche Beitragsätze. Die Leistungszahlungen im Falle einer Inanspruchnahme richten sich vorwiegend nach dem Grad der Invalidität. Häufig gilt die allgemeine Gliedertaxe. Diese schreibt einen eindeutigen prozentualen Invaliditätsgrad bei entsprechendem Verlust von Gliedern bzw. auch Sinnesorganen vor.
Die Unfallversicherung darf keinesfalls mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gleichgesetzt werden. Bei einer krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit sieht eine Unfallversicherung keine Leistungen vor. Zudem haften die meisten Versicherungen auch bei Kindern nur im Falle eines Unfalls. Wird der Invaliditätsgrad dagegn durch eine Krankheit erlangt, zahlt die Versicherung nicht. Eine zusätzliche Invaliditätsversicherung kann hier sehr sinnvoll sein.
