Studiengebühren

Die Studiengebühr ist ein finanzieller Beitrag, der von Studenten entrichtet werden muss, um an einem Studium teilnehmen zu können. Die Studiengebühr darf nicht mit Einschreibungs-, Verwaltungs- oder den Semesterbeiträgen verwechselt werden, die meist zusätzlich noch anfallen können.

Zur Nutzung der Hochschule ist es den Bundesländern freigestellt Studiengebühren zu erheben. Die rechtliche Grundlage dazu liefert das Bundesverfassungsgericht, das jedoch den einzelnen Ländern strenge Kriterien vorgab. Zudem kann der Bund unter bestimmten Bedingungen, zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit, eingreifen. Meist bewegen sich die Beiträge um 500,-€ pro Semester und liegen damit bei 1000,-€ pro Jahr. Für Studenten ergeben sich daher teils erhebliche Kosten. Einige Banken bieten daher einen speziellen Studienkredit mit kostengünstigen Zinsen an. Diese können von den Studenten leicht genutzt werden, da als Vorraussetzung meist lediglich eine Immatrikulations-Bescheinigung erforderlich ist. Die Rückzahlungen können, nach Beendigung des Studiums, jedoch erheblich ausfallen.

Einige Bundesländer erheben explizit Gebühren für Langzeitstudenten. Nach der Regelstudienzeit werden dabei dem Studenten maximal 4 zusätzliche Semester gewährt, bis eine empfindliche Gebühr pro Semester einsetzt. Andere Bundesländer (Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen) richten für ihre Studenten Studienkonten ein. Ist das Punktekontingent des Kontos aufgebraucht, kommt es zu Gebühren, die sich ebenfalls bei 500,-€ pro Semester bewegen. Wer sein Studium hier allerdings vorzeitig beendet, kann beispielsweise nicht aufgebrauchte Punkte zukünftig für ein weiteres oder ein Aufbau-Studium verwerten.

Während in vielen alten Bundesländern die Erhebung von Studiengebühren weit verbreitet ist, können viele Universitäten in den neuen Bundesländern noch gebührenfrei besucht werden.






Tipp: Mehr Informationen zu Studiengebühren auf www.studentenwerke.de