Spareinlagen

Spareinlagen sind auf Sparkonten eingelegte Spargelder, über die eine Urkunde, insbesondere ein Sparbuch, ausgestellt wird. Als Spareinlagen dürfen nur unbefristete Geldeinlagen angenommen werden, die der Ansammlung und Anlage von Vermögen dienen und nicht für laufenden Geschäftsbetrieb oder Zahlungsverkehr bestimmt sind. Die Rückzahlung von Spareinlagen erfolgt gegen Vorlage des Sparbuchs. Über Spareinlagen darf nicht durch Überweisung oder Scheck verfügt werden, dagegen Überweisungen von Kontokorrentkonten auf das Sparkonto sind zulässig.

Guthaben auf Sparkonten sind in der Regel für die meisten Kapitalanleger der Grundstock für die Vermögensbildung, denn sie unterliegen keinerlei Kursschwankungen und sind leicht verfügbar.

Die Verzinsung der Spareinlagen richtet sich nach der vereinbarten Kündigungsfrist und Basis ist der Spareckzins, d.h. der Zinssatz der für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist gewährt wird. Je länger die Kündigungsfrist, umso höher der Zinssatz. Die Gutschrift der Zinsen auf Sparkonten erfolgt am Ende des Kalenderjahres oder bei Schließung des Kontos. Der Zinssatz ist variabel, kann aber durch Vereinbarung zwischen Kunde und Kreditinstitut für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben werden. Während dieser Zeit ist in der Regel keine Verfügung durch den Gläubiger möglich.

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