Rürup Rente

Die Rürup Rente richtet sich gerade an Selbständige und Freiberufler. Aber auch gut verdienende Personen, die erst im späteren Lebensalter eine effiziente Altervorsorge suchen, fahren mit der Rürup Rente sehr gut.
Ähnlich wie bei der Riester Rente können die Einzahlungen in diverse Fonds oder in einen Sparplan mit einem sicheren Zinsniveau erfolgen. Auch hier bestehen zwischen den einzelnen Versicherungsanbietern erhebliche Unterschiede bezüglich der garantierten Rentenleistung. Die letztlich gezahlte Rentenauszahlung orientiert sich darüber hinaus auch an die von den Versicherungsunternehmen erwirtschafteten Überschüsse.
Im Gegensatz zur Riester Rente erfolgt der staatliche Zuschuss nicht in Form einer jährlichen Vergütung. Die Rürup Rente wird steuerlich gefördert. Dabei werden vom Finanzamt Begünstigungen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro Jahr bei ledigen Personen gewährt. Bei Verheirateten liegt die Grenze bei 40.000 Euro. Der abzugsfreie Betrag steigt zusätzlich pro Jahr um 1%. Aufgrund der steuerlichen Begünstigungen ist die Rürup Rente in vielen Fällen lukrativer als eine klassische private Rentenversicherung.
Je nach Rentenbeginn erfolgt allerdings für die geleisteten Rentenauszahlungen eine angemessene Versteuerung. Die Rürup Rente lässt sich nur in Form einer monatlichen Auszahlung realisieren. Es besteht kein Kapitalrecht; eine Einmalauszahlung ist daher nicht möglich. Da der Gesetzgeber in der Rürup Rente ausnahmslos eine individuelle Altervorsorge sieht, können die Verträge weder übertragen, verschenkt noch vererbt werden.
