Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung, die finanzielle Belastungen im Falle eines eintretenden Rechtsstreites absichert. Die Versicherung übernimmt die Kosten für den Anwalt, Gericht, Zeugengelder sowie die Auslagen der gegnerischen Partei, sofern diese vom Versicherungsnehmer final getragen werden müssen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer Privatrechtschutzversicherung, Verkehrsrechtschutzversicherung, Mietrechtschutzversicherung und Eigentümerrechtschutzversicherung.

Entsprechend des jeweiligen Bedarfes können die einzelnen Versicherungen in einer Police kombiniert werden.

Überwiegend werden Selbstbeteiligungen zwischen 150 und 250,-€ vorausgesetzt. Eine Rechtsschutz ist zwar nicht gerade günstig, kann sich aber durchaus als brauchbar erweisen, da im Falle von Rechtsstreitigkeiten die entstehenden Kosten für die Betroffenen oft schwer finanziell tragbar sind. Gerade eine Verkehrsrechtschutzversicherung ist für die meisten Verkehrsteilnehmer sinnvoll. Zu schnell vollzieht sich ein Unfall der schließlich durch anwaltliche Hilfe geklärt werden muss. Auch im Arbeitsbereich ist häufig rechtliche Hilfe im Falle von strittigen Kündigungen, Arbeitszeugnissen oder geforderten Gehaltsansprüchen notwendig. Als Mieter kann bei ungerechtfertigten Mietforderungen, Räumungsklagen oder Mängel die zur Mietminderung führen eine Rechtschutzversicherung sinnvoll sein. Der entsprechende Bedarf sollte jedoch stets individuell überprüft werden. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten haben Rechtsschutzversicherte meist, aufgrund von vielfältigen Möglichkeiten, die besseren Karten einen Prozess zu gewinnen.

Eine Rechtsschutzversicherung tritt nach Abschluss allerdings meist erst nach einem Zeitraum von drei Monaten in Kraft. Manche Versicherungsgesellschaften beharren sogar auf einer Wartefrist von zunächst sechs Monaten. Die Versicherungen übernehmen grundsätzlich keine Kosten bei vorsätzlichem Verhalten wie Betrug, Körperverletzung, Mord oder Diebstahl. Auch Streitigkeiten innerhalb einer mitversicherten Familie sind nicht abgesichert. Wer allzu häufig seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nimmt, riskiert zusätzlich den Verweis aus der Versicherung.






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