
Optionsscheine sind Terminkontrakte die den Inhaber dazu berechtigen eine Option, beispielsweise auf den Kauf eines Vermögenstitel, zu nutzen. Ein Optionsschein hat also immer einen Basiswert auf den die Option ausgeübt werden kann. Man erhält durch den Kauf einer Option nicht den Vermögenstitel, sondern nur das Recht diesen später zu einem beim Kauf des Optionsscheines festgelegten Preis zu erwerben. Der Preis einer Option, die Optionsprämie, ist somit nur eine Art Gebühr ohne direkten wirtschaftlichen Wert. Optionen haben meist bestimmte Fälligkeitstermine, bis zu denen vom Optionsrecht Gebrauch gemacht werden kann.
Wenn man dies nicht tut verfällt dieses Recht. Optionsscheine können sich auf verschiedene Arten von Vermögenstiteln beziehen, wie z.B. auf Währungen, Aktien, Anleihen oder Waren und Produkte. Als Privatanleger kann man mit Optionen spekulativ handeln, wobei der mögliche Verlust auf die Optionsprämie beschränkt ist, aber die Gewinnspanne theoretisch unbegrenzt. Viele Institutionelle Investoren nutzen Optionsscheine als eine Art Versicherung zur Risikoabsicherung ihrer Investitionen.
Wichtigstes Beurteilungskriterium ist der innere Wert einer Option. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen dem vorher festgelegten Basispreis und dem aktuellen Marktpreis des Vermögenstitel. Man nennt einen Optionsschein "im Geld" wenn sie einen inneren Wert größer als Null hat, "am Geld" wenn sie einen inneren Wert um Null hat und "aus dem Geld" wenn sie einen negativen inneren Wert hat.