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Kilometerpauschale

Kilometerpauschale
Bereits um 1900 wurde erstmals öffentlich um die Kosten für die Fahrten zum Arbeitsplatz gestritten. Bis heute ist die Kilometerpauschale ein hoch diskutiertes Thema, dass ständiger Änderungen unterliegt.

Im Einkommenssteuergesetz von 1920 wurde zum ersten Mal erwähnt, dass "notwendige Kosten" zum Arbeitsplatz bei der Steuer angesetzt werden können. Hier legte man die Kosten durch öffentliche Transportmittel zu Grunde. Mit beginnender eigener Mobilität der Arbeiter wurde vom Bundesfinanzhof 1955 die erste Entfernungspauschale eingeführt, die maximal 40 Kilometer betrug. Wurde der Weg zur Arbeitsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt, so konnten diese anteilig (nur Hinweg) abgesetzt werden.

Ab 2001 wurde die "Verkehrsmittel unabhängige Kilometerpauschale" eingeführt. Bei dieser werden gleichermaßen Fußgänger, Fahrradfahrer, Autofahrer und Pendler mit öffentlichen Verkehrsmitteln identisch berechnet. Um eine gewisse Entfernung zum Arbeitsplatz zu Lasten des Pendlers zu erwirken, wurden 2007 nur noch die Kosten ab einem Weg von 20 Kilometern angerechnet. Als Grundlage galt das Werkstoprinzip, wie es bereits in den USA, Kanada und Großbritannien Anwendung findet. Damit gilt alles bis zum Erreichen des Arbeitsplatzes "Privatvergnügen" und kann steuerlich nicht angesetzt werden.

Hierzulande sollten nur noch Pendler mit längeren Wegen finanziell entschädigt werden. Nach langen Kontroversen wurde am 9.12.2008 das Gesetz wieder verworfen, da das Bundesverfassungsgericht den Gleichheitsgrundsatz hier missachtet sah. So gilt ab 1.1.2009 wieder die alte Pendlerpauschale, bei der jeder einen gewissen Betrag für die Hinfahrt zur Arbeit, unabhängig vom Verkehrsmittel, steuerlich geltend machen kann. Den Steuerzahlern wird für die Jahre 2007/2008 nun eine Rückvergütung vom Finanzamt gewährt.

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Artikelthema:
Kilometerpauschale, Pendlerpauschale 2012: Rückzahlung, Rückerstattung, Berechnung