
Die Kfz Versicherung gilt als Voraussetzung um aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen und betrifft jegliche Art von motorisierten Fahrzeugen. Die Kraftfahrzeugversicherung setzt sich aus der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung und der optional ergänzenden Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung zusammen. Die Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber als unabdingbar festgeschrieben um alle verursachten Fremdschäden begleichen zu können.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung beträgt bei Sachschäden 500.000 Euro, bei Personenschäden 2,5 Millionen Euro und bei Vermögensschäden bis zu 50.000 Euro.
Die freiwillig wählbare Teilkaskoversicherung ist insbesondere für Halter älterer Fahrzeuge sinnvoll, da sie sehr kostengünstig durch eine meist vereinbarte Selbstbeteiligung mit einer Haftpflichtversicherung kombiniert werden kann. Die Teilkaskoversicherung tritt bei Brand und Explosion, Entwendungen beispielsweise durch Raub, Elementarschäden, Schmorschäden, wie Sie durch Marderbisse entstehen können, sowie auch bei Glasbruch ein. Zusätzlich begleicht die Versicherung auch Schäden die durch Haarwildunfälle entstehen. In welchen Fällen die Versicherung letztlich zahlt, ist allerdings nur aus den spezifischen Policen ersichtlich.
Die deutlich teurere Vollkaskoversicherung, die sich vorwiegend an Halter von neu- und hochwertigen Fahrzeugen richtet, erstattet im Falle eines Diebstahls oder auch Totalschadens dagegen den gesamten Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zurück. Zusätzlich werden auch sämtliche Schäden selbstverschuldeter Unfälle erstattet.
Die meisten Kfz Versicherungen unterscheiden sich sehr deutlich im Preis und Leistungsverhältnis. Viele Versicherungsnehmer versuchen durch den Gebrauch von wenig sinnvollen Ausschlussbedingungen die Beiträge möglichst gering zu halten. Wer bei Vertragsabschluss beispielsweise jegliche Fremdfahrer ausschließt, darf sein Fahrzeug keinesfalls von einer anderen Person lenken lassen. Bei Vertragsbruch entstehen dann weitaus empfindlichere Kosten durch Strafzahlungen und einer deutlichen Hochstufung in der Schadensfreiheitsklasse.
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