
Durch den Kauf von Anteilen an Investmentfonds wird man als Anleger Miteigentümer am Fondsvermögen eines Investmentfonds. Man hat dadurch einen Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung und Anteilsrückgabe zum aktuellen Anteilspreis. Der Anteilspreis ergibt sich aus dem Wert des Fondsvermögens dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Fondsanteile. Fondsvermögen ist nach deutschem Recht Sondervermögen, dieses garantiert den Kapitalerhalt des Fondsvermögens bei einer möglichen Insolvenz der Fondsgesellschaft.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist zuständig für die Zulassung von Investmentfonds in Deutschland und überwacht diese.
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