Immobilienfonds

Ein Immobilienfonds gehört zu den Investmentfonds. Wie Aktionäre Anteile an einer Firma (z.B. AG) erwerben können, so werden bei einem Immobilienfonds Anteile an Grundstücken und Gebäuden erworben. Anleger werden dadurch Miteigentümer und die Objekte selbst zur Kapitalanlage. Beispiele für solche Anlageobjekte können sein: gewerblich benutzte Grundstücke und Gebäude, Einkaufszentren, Bürogebäude oder auch Beteiligungen an in- und ausländischen Grundstücksgesellschaften. Bei Immobilienfonds gilt es, zwischen offenen und geschlossenen Immobilienfonds zu unterscheiden.

Bei offenen Immobilienfonds ist die Höhe der auszugebenen Anteile nicht begrenzt. Zudem findet eine Risikostreuung durch die Auswahl der Immobilienanlagen statt. Offene Immobilienfonds gelten wegen des geringen Verlustrisikos als relativ sichere und wertbeständige Anlagemöglichkeit, die oftmals eine kontinuierliche Wertentwicklung vorweisen kann. Trotzdem können Schwankungen der Anteilspreise aufgrund aktueller Entwicklungen am Immobilienmarkt nie ausgeschlossen werde. Solche Fonds sind dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften unterstellt, deswegen gelten für sie dementsprechende Vorschriften hinsichtlich der Anlagepolitik.

Ein geschlossener Immobilienfonds unterscheidet sich von einem offenen Immobilienfonds dahingehend, dass er von Beginn an nur eine begrenzte Anzahl an Investoren zulässt. Der Fonds wird geschlossen, sobald das nötige Investitionskapital, welches zumeist für ein bestimmtes, vorher in Art und Umfang genau festgelegtes Vorhaben gedacht ist, zusammengetragen wurde.

Die Höhe der Investitionssumme ist abhängig von den zu erwarteten Einnahmen (z.B. Monatsmieten), die das Objekt einmal einbringen soll. Es liegt dabei auf der Hand, dass diese Form von Immobilienfonds ein vergleichsweise hohes Risiko birgt. Es empfiehlt sich daher, das Investitionsobjekt vorher genau zu prüfen bzw. von einem Steuerberater prüfen zu lassen, um zu einer möglichst objektiven Einschätzung des Vorhabens gelangen zu können.




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