Ab 2009 gilt für die Abgeltungsteuer ein Freibetrag von 7.664€.

Dieser Freibetrag umfasst beispielsweise Einkünfte aus Renten, Zinsen und Spekulationsgewinnen. Wichtig hierbei ist, dass man um diesen Freibetrag direkt nutzen zu können eine Bescheinigung beim Finanzamt beantragen muss um diesen dann seiner Bank vorzulegen. Somit spart man sich das spätere ansetzen in der Steuererklärung, da die Bank die Abgeltungsteuer innerhalb des Freibetrages gar nicht erst abführt.


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