Durch die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes wurde das so genannte Alles-oder-nichts-Prinzip abgeschafft.

Bisher konnte eine Versicherungsgesellschaft bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit die Zahlung verweigern. Jetzt bekommt man als Versicherter auch bei grober Fahrlässigkeit zumindest einen Teil des Schadens ersetzt.


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