Bruttolohnrechner: Gehaltsrechner zur Brutto-Netto Lohnberechnung







Nutzen Sie unseren kostenlosen Bruttolohnrechner zur Brutto-Netto Lohnberechnung. Füllen Sie die Felder Bruttolohn, Alter, Kinderfreibeträge, Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Bundesland, Krankenversicherung, Rentenversicherungspflicht sowie weitere optionale Felder aus und der Gehaltsrechner berechnet automatisch Ihren Nettolohn.

Brutto oder Netto?

Mit dieser Frage haben nicht nur Politiker ab und an Probleme. Im alltäglichen Gespräch wird ebenfalls nicht immer deutlich unterschieden. Dabei ist dies sehr wichtig – denn es geht dabei um bares Geld.

Netto ist immer ein Teil des Brutto, bei dem gewisse Summen abgezogen werden, um auf einen praktisch nutzbaren Wert zu kommen. Welche Abzüge es gibt, hängt dabei immer davon ab, was genau betrachtet wird. Eine Brutto-Netto-Rechnung kommt so nicht nur bei Geldthemen vor, sondern noch bei einigen anderen.

Der Nettolohn kann für jeden anders sein

Für die meisten Menschen ist das Thema vor allem beim Lohn interessant. Denn während der Arbeitgeber mit seinen Angestellten einen Bruttolohn vereinbart, wird diesen ein Nettobetrag ausgezahlt. Selbst bei gleichem Bruttolohn kann sich dieser je nach Arbeitnehmer unterscheiden.

Vom Bruttolohn abgezogen werden können:

  • Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Kirchensteuer
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Lohnsteuer

Jeder, der Einkommen erzielt, zahlt Einkommensteuer. Die Lohnsteuer ist eine spezielle Form des Einkommen. Sie wird, wie alle anderen Abgaben ebenfalls, mit der Auszahlung des Gehalts abgezogen. Bevor die Lohnsteuer berechnet wird, können auf Antrag verschiedene Freibeträge, darunter Werbungskosten und Sonderausgaben, vom Bruttolohn abgezogen werden. Dadurch wird die Steuererklärung verpflichtend. Wer keine Belege für diese Ausgaben sammeln will oder einen bestimmten Betrag nicht übersteigt, kann Pauschalen nutzen. Außergewöhnliche Belastungen und einige negative Einkünfte mindern ebenfalls den Lohn. Diese müssen aber in jedem Fall nachgewiesen werden. Vom so ermittelten Lohn wird dann die Lohnsteuer je nach Steuerklasse, der sich nach dem Familienstand richtet, abgezogen.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag ist ein Aufschlag auf die Lohnsteuer. Er wird nur dann fällig, wenn die Lohnsteuer mindestens bei 81 € liegt und beträgt aktuell 5,5 % der zu zahlenden Lohnsteuer.

Kirchensteuer

Wer Mitglied einer christlichen Kirche oder einer jüdischen Gemeinde ist, zahlt in der Regel Kirchensteuer. Einige Religionsgemeinschaften sind nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt oder verzichten auf die Kirchensteuer, die in den meisten Bundesländern 9% von der Lohnsteuer beträgt. In Bayern und Baden-Württemberg sind es 8%.

Krankenversicherung

Bei der Krankenversicherung muss zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung unterschieden werden. Bei einer privaten Krankenversicherung, die für Arbeitnehmer dann möglich ist, wenn der Lohn über einer gewissen Grenze liegt, muss der Mitgliedsbeitrag komplett vom Arbeitnehmer gezahlt werden. Der Arbeitgeber kann sich an den Kosten beteiligen. Gesetzlich Versicherte zahlen hingegen pauschal 7,3% vom Bruttogehalt. Den selben Betrag muss der Arbeitgeber für die Krankenversicherung seines Arbeitnehmers zahlen. Einige Krankenversicherungen verlangen zudem einen Zusatzbeitrag, der allein vom Arbeitnehmer zu zahlen ist.

Pflegeversicherung

Ein relativ kleiner, aber wichtiger Teil der Sozialversicherungen ist die Pflegeversicherung. Die Höhe beträgt aktuell 2,55%. Wer über 23 Jahre alt ist und keine anerkannten Kinder hat, zahlt einen Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten. Wie bei der Krankenversicherung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte.

Arbeitslosenversicherung

Eine ebenfalls solidarisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragende gesetzliche Versicherung ist die Arbeitslosenversicherung. Sie beträgt insgesamt 3,0 %, wobei sich der Beitrag häufig ändert.

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