Schülerkonto: Voraussetzungen und Konditionen
Die finanzielle Eigenständigkeit beginnt bei vielen Kindern und Jugendlichen mit einem Sparbuch, auf dem die Zuwendungen diverser Geburtstags- und Festtage gebunkert werden. Spätestens aber mit dem ersten Ferienjob oder dem Beginn der Ausbildung wird in den Familien häufig über ein sogenanntes Schülerkonto nachgedacht. Das bietet in erster Linie ein weiteres Stück wirtschaftliche Unabhängigkeit, hat aber darüber hinaus noch weitere Vorteile, aber auch Einschränkungen.
Voraussetzungen für ein Schülerkonto
Ein Mindestalter für ein Schülerkonto ist nicht vorgeschrieben, diese Entscheidung liegt im Ermessen der Eltern. Für die Einrichtung eines solchen Kontos ist aber bis zum 18. Lebensjahr die Zustimmung beider Elternteile bzw. der Erziehungsberechtigten erforderlich. Manche Schüler verfügen bereits mit 12 Jahren über ihr eigenes Konto und regeln darüber zunächst nur ihre Taschengeldein- und auszahlungen. Hintergrund ist das Fehlen der vollen Geschäftsfähigkeit bei Minderjährigen.
Konditionen
Ein Schülerkonto ist häufig sehr eng mit einem klassischen Girokonto verwandt. Der Heranwachsende kann jederzeit über die Einlagen verfügen, Ein- und Auszahlungen sowie Daueraufträge veranlassen und mit der Kontokarte bargeldlos einkaufen. Auch das Online-Banking ist ein fester Bestandteil des Angebots bei einem Schülerkonto. Hinsichtlich der Kosten orientieren sich diese Konten ebenfalls am Girokonto. Bei zahlreichen Anbietern entstehen dem Kontoinhaber keine Kosten für die Kontoführung oder die Transaktionen, im Gegenzug wird das Guthaben allerdings auch nicht verzinst. Andere Institute bieten Schülerkonten mit Guthabenverzinsung an, die dann allerdings oft mit einer monatlichen Gebühr zwischen etwa 2,- € und 5,- € einhergeht. Weil viele Schüler auch im späteren Leben ihre Bank nur selten wechseln, bieten einige Banken sogar gesonderte Zugaben für die Eröffnung eines Schülerkontos an (Kundenbindung). Dabei reicht die Palette von einer kostenlosen Bahncard (für 12 Monate) bis hin zu einem Gutschein für den nächsten Besuch an der Tankstelle. Der markanteste Unterschied zwischen einem Girokonto und dem Konto für Schüler, Jugendliche und Auszubildende ist aber, dass es sich bei dem Schülerkonto um ein sogenanntes Guthabenkonto handelt. Das Konto kann weder am Geldautomaten noch beim Online-Banking oder mit der Geldkarte überzogen werden. Wenn das Guthaben erschöpft ist, muss also der nächste Geldeingang abgewartet werden. Auch die Einräumung eines Überziehungskredits (Dispositionskredit) ist bei einem Schülerkonto weder bei der Eröffnung noch zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Wegen dieser kleinen, aber feinen Unterschiede empfiehlt es sich, auch bei der Einrichtung eines Schülerkontos auf die AGBs und das berühmte Kleingedruckte zu achten.
Vorteile
Für den Jugendlichen hat ein Schülerkonto (auch Taschengeldkonto) einige wichtige Vorteile. Mit der Eröffnung eines solchen Kontos erlangt der Inhaber zum ersten Mal in seinem Leben finanzielle Unabhängigkeit. Er kann über das Guthaben selbst bestimmen und so den Umgang mit Geld lernen. Dazu zählt konkret, sich das vorhandene Guthaben über einen bestimmten Zeitraum einzuteilen oder einen größeren Betrag über einen längeren Zeitraum anzusparen. Durch die Kontoführungsgebühren wird dem Inhaber ferner verdeutlicht, dass jeder Service seinen Preis hat. Durch das Fehlen des Dispositionskredits wird der Jugendliche außerdem vor finanziellen Schäden bewahrt. Und auch der richtige Umgang mit einer Kontokarte (sicher aufbewahren, PIN, TAN etc.) ist eine wichtige Lektion für alle Jugendlichen.
Anbieter
Zu den beliebtesten Anbietern solcher Schülerkonten zählen insbesondere die „comdirekt-Bank“ (comdirect Studenten-Girokonto), die „Targobank“ (Targobank Starter-Konto), „Wüstenrot“ (Top Giro Young) sowie „1822 direkt“ (1822 Young Giro). Oder nutzen Sie den Vergleich von Schueler- und Taschengeldkonten im Internet auf schuelerkonto.org.
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