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BaföG oder Studienkredit

BaföG oder Studienkredit - Rückzahlung Auszubildende und Studenten, die ein erfolgreiches Berufsleben anstreben, sind sehr oft auf finanzielle Unterstützung angewiesen, da sie selbst oder ihre Familien nicht über die finanziellen Mittel verfügen, die eine effiziente Ausbildung kosten kann. Der Staat und viele privatwirtschaftliche Institutionen bieten eine Studienfinanzierung in Form von Krediten unterschiedlicher Konditionen an.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) regelt die finanzielle staatliche Unterstützung zur Verbesserung des Bildungsstandards und ermöglicht Auszubildenden und Studenten durch ein zinsloses Staatsdarlehen das Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und weiterführenden Berufsschulen. Studienkredite sind verzinsliche Bankdarlehen, die von staatlichen Institutionen wie der KfW oder privatwirtschaftlichen Banken und Einrichtungen gewährt werden. Der Studienkredit unterscheidet zwischen Bildungsfonds, staatlich und privatwirtschaftlichem Studienkredit, Studienbeitragsdarlehen und dem Studienabschlussdarlehen. Grundsätzlich unterscheiden sich die Arten von Darlehen in ihrem Nutzen wie Lebenshaltungskosten, Auslandsaufenthalten und Studiengebühren sowie in ihren Zins- und Tilgungsmodalitäten.

Der Bedarf einer Studienfinanzierung ist situationsabhängig und individuell verschieden. Die Voraussetzungen für ein BaföG – Darlehen sind die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein in § 8 aufgeführter aufenthaltsrechtlicher Status, die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung und das Nichtüberschreiten der Altersgrenze. Die Höhe des Staatsdarlehens ist begrenzt, jedoch muss auch nur die Hälfte des genehmigten Darlehens zurückgezahlt werden. Nach § 17 Abs.2 Bafög beträgt die Rückzahlung für Staatsdarlehen maximal 10000,- Euro. Die aktuelle Erhöhung der Zinsen zum 01.04.2011 betragen für einen Bildungskredit 2,57%. Das Gesamtdarlehen von maximal 20000,-Euro wird in monatlichen Raten über das Studium verteilt. Mit Bildungsfonds können sowohl Studiengebühren als auch Lebenshaltungskosten und Auslandsaufenthalte finanziert werden, während die Rückzahlung hier erst mit dem erfolgreichen Start ins Berufsleben erfolgt und einkommensabhängig gestaltet wird. Privatwirtschaftliche Bankkredite basieren auf Zins und Tilgung unterschiedlicher angebotener Konzepte, deren Rückzahlung auch bei späterer Arbeitslosigkeit eingefordert wird und zu Überschuldung führen kann. Darlehen für Studiengebühren werden direkt an die Hochschule in Raten überwiesen und dienen nicht der Deckung der Lebenshaltungskosten. Der Staat sowie privatwirtschaftliche Banken und Stiftungen bieten Förderungsmöglichkeiten, die bei einer Studienverlängerung angeboten werden, damit der Abschluss eines Studiums nicht gefährdet wird.

Zur Aufnahme eines Darlehens sollte vorab der Bedarf und die Lebenssituation geklärt werden. Grundsätzlich bietet der Staat ausreichende Mittel zur Bewältigung einer Ausbildung und ermöglicht einen ausgiebigen Zeitrahmen zur Tilgung des Darlehens. Sind die Voraussetzungen jedoch individuell nicht gegeben für das BaföG oder die Mittel nicht ausreichend, ist ein zusätzlicher Studienkredit zu empfehlen, wobei die Tilgungsmöglichkeit sicher sein sollte. Grundsätzlich wird die Tilgung von Bankkrediten der Tilgung von Staatsdarlehen vorangestellt.

Staatdarlehen werden von dem Bundesverwaltungsamt und der KfW genehmigt, während Studienkredite von der Hausbank, den Landesbanken und geförderten Einrichtungen und Stiftungen vergeben werden.

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