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Autoversicherung: Prüfung der Versicherungswürdigkeit

Autoversicherung: Prüfung der VersicherungswürdigkeitIn letzter Zeit ist es immer mehr üblich geworden, dass gerade große Versicherungen die Versicherungswürdigkeit von potentiellen Versicherungsnehmern durchleuchten lassen. Die Zahlungsfähigkeit der Kunden wird kontrolliert, und das mit der Einwilligung der Kunden.

Wer ein Fahrzeug an- oder ummelden will, der braucht von der Autoversicherung die elektronische Versicherungsbestätigung. Dieser siebenstellige Zahlencode wird bei der Zulassungsstelle benötigt. Im März 2008 wurde die bis dahin für diesen Zweck genutzte Doppelkarte von der elektronischen Versicherungsbestätigung abgelöst. Diese Karte wurde bis dahin ohne Prüfungen ausgestellt, beim neuen System hat sich das völlig geändert. Autoversicherer sind zwar verpflichtet, jedem Antragsteller eine Haftpflichtversicherung anzubieten. Stellt sich aber heraus, dass das Zahlungsverhalten schlecht ist, dann hindert niemand die Versicherung daran, den potentiellen zukünftigen Kunden durch unverschämte Beiträge abzuschrecken, so dass dieser freiwillig andere andere Versicherung nutzen möchte. Kaskoversicherungen können sowieso ohne Problem durch den Versicherer abgelehnt werden.

Es gibt sogar Versicherungen, die mit Kunden, die bereits eine Eidesstattliche Versicherung abgeben mussten, keine Verträge eingehen wollen. Diese Kontrolle beginnt zunehmend bei den Internet Kunden. Hier werden Anträge auf Haftpflichtversicherung mit oder ohne Kasko auf das Zahlungsverhalten kontrolliert. Einige große Versicherer geben die Versicherungsbestätigung nur heraus, wenn der Online-Kunde sich mit einer Bonitätsprüfung einverstanden erklärt. Noch gibt es zwar viele, die auf diese Überprüfung verzichten, gerade beim Vertretergeschäft hat man noch gute Chancen, ohne eine Überprüfung billige Kfz-Versicherungen angeboten zu bekommen. Wenn der Kunde einen Vertrag mit einer ungewöhnlich hohen Summe an Beiträgen angeboten, dann muss er nachfragen, weshalb das so ist.

Wichtig zu wissen ist hier, dass der Versicherer in diesem Fall laut Bundesdatenschutzgesetz auskunftspflichtig ist. Gerade viele günstige Kfz-Direktversicherer wie beispielsweise Direct Line prüfen heute häufig die Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden. Wenn der Kunde sein Zahlungsverhalten nicht offenbaren will, dann darf er nicht in die Risikoprüfung einwilligen und bei weiteren Unternehmen versuchen, die benötigte Versicherungsbestätigung zu bekommen, meistens muss der Kunde dann allerdings viel mehr bezahlen als bei den billigen Anbietern.


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