Erbschaftsdarlehen: Finanzielle Engpässe trotz Erbschaft

So eigenartig es klingen mag, eine Erbschaft kann erst einmal viel Geld kosten. Beispielsweise benötigen Alleinerben eine finanzielle Überbrückung, wenn sie Pflichtteilsberechtigte oder geerbte Schulden auszahlen müssen. Im Falle einer Erbengemeinschaft und Plichtteilsberechtigten müssen noch vor der eigentlichen Inanspruchnahme auf ihren gesetzlichen Anteil am Nachlass, noch zusätzliche Todesfallkosten neben der Erbschaftssteuer entrichtet werden. Der Zeitpunkt der Auszahlung des Erbteils bzw. Pflichtanteils kann sich aber nochmals verzögern, wenn Streitigkeiten über die Aufteilung des Nachlasses entstehen oder Erben den Erhalt des zustehenden Erbanteils oder Pflichtanteils blockieren. Ein Umstand der mitunter einige Jahre dauern kann.



Trotz einer zugesicherten Erbschaft auf dem Papier entstehen so finanzielle Engpässe. Um diese zu überbrücken gewähren einige Banken ein sogenanntes Erbschaftsdahrlehen, wobei der Nachlass oder Teile davon als Sicherheit dienen. Von dieser Möglichkeit der finanziellen Überbrückung profitieren alle Seiten gleichermaßen wie Alleinerben sowie die Mitglieder in einer Erbengemeinschaft. Aber auch für Plichtteilsberechtigte ist ein Erbschaftsdahrlehen eine mögliche Option, da auch ihr gesetzlicher Anspruch als Sicherheitsleistung anerkannt wird. Als Mitglied einer Erbengemeinschaft dient der jeweilige Erbanteil des Nachlasses als pfändbare Sicherheitsleistung. Bei beiden Beispielen besitzt der Pflichtteilsberechtigte oder das Mitglied einer Erbengemeinschaft die alleinige Entscheidungsgewalt, ob ein Erbschaftsdarlehen in Anspruch genommen wird oder nicht. Eventuelle Miterben müssen nicht um ihre Zustimmung gebeten werden. Auch bleibt der Erbanteil vollständig erhalten, sodass nicht automatisch die Notwendigkeit besteht diesen verkaufen zu müssen. Gleichfalls hat die Inanspruchnahme eines Erbschaftsdarlehen keinerlei negative Auswirkungen auf den Verbleib in der Erbengemeinschaft. Das Mitspracherecht in einer Erbgemeinschaft bleibt nachwievor erhalten. Ein Alleinerbe hat dagegen die Wahl, ob er das gesamte Erbe oder nur Teile daraus beleihen möchte. Mögliche Streitereien um den Nachlass spielen bei der Gewährung eines Erbschaftsdahrlehens keine Rolle. Der Finanzierungszeitraum, der zur Abdeckung eines Erbschaftsdahrlehen gewährt wird, liegt in der Regel bei durchschnittlich 1 bis 3 Jahren.

Für die Gewährung eines Erbschaftsdahrlehens kann sich der Besitz einer Erbinmobilie, innerhalb des Nachlasses, besonderes positiv auswirken. Allerdings sollte das Haus, die Wohnung oder Grundstück möglichst nicht und wenn doch, dann nur sehr gering mit Hypotheken oder Grundschulden belastet sein. Soll solch eine Immobilie aus der Erbschaft als Sicherheit dienen, so erfolgt eine entsprechende Eintragung im Grundbuch. Die Löschung des Eintrages aus dem Grundbuch wird erst wieder vorgenommen, wenn das Erbschaftsdahrlehen zurückgezahlt ist und die angefallenen Zinsen getilgt sind.

Neben den üblichen Risiken, die ein Darlehen birgt, ist wohl der Hauptnachteil eines Erbschaftsdarlehens, dass ihn nicht jedes Kreditinstitut gewährt. Auch fehlt es bei den meisten an die nötige Erfahrung mit dieser Dahrlehensform. Besonders einige wenige private Banken haben sich auf nötigen Angelegenheiten in puncto „Erben“ spezialisiert. Diese sind es auch, die ein Erbschaftsdarlehen vergeben und eventuelle Fragen fachlich fundiert beantworten können.



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