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Schufafreies Girokonto – Prepaid Girokonto

Girokonto: Worauf sollte man achtenEin Girokonto ist heute unverzichtbar, da z.B. sowohl Arbeitgeber als auch Vermieter im Regelfall auf die bargeldlose Abwicklung von Zahlungen bestehen. Aus diesem Grund plante die Regierung die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung für Banken, jedem Kunden die Eröffnung eines Girokontos zu ermöglichen. Die Banken kamen dem durch eine entsprechende Selbstverpflichtung zuvor. Darin verpflichten Sie sich, auch für Personen mit schlechter Schufa ein Girokonto zu führen. Diese Konten bieten alle Funktionen eines normalen Girokontos, allerdings sind Kontoüberziehungen ausgeschlossen. Selbst eine kleine Überziehung führt dazu, dass Überweisungen nicht ausgeführt und Lastschriften zurückgebucht werden. Neben der Bezeichnung Schufafreies Girokonto sind für derartige Konten auch die Bezeichnungen Prepaid Konto und Guthabenkonto gebräuchlich.

Bisweilen Probleme bei der Kontoeröffnung

Nicht alle Banken setzen die Selbstverpflichtung zur Kontoeröffnung anstandslos um. Wird ein Kunde abgewiesen, kann er beim Bundesverband Deutscher Banken eine entsprechende Beschwerde einreichen und meist erfolgreich eine Kontoeröffnung erzwingen. Wer diesen Ärger vermeiden möchte, entscheidet sich gleich für einen der Anbieter, bei denen die Eröffnung eines Kontos trotz negativer Schufa keine Schwierigkeiten bereitet. Davon gibt es mittlerweile einige und es bereitet wenig Mühe, im Internet einen solchen Anbieter zu finden.

Freiwillig ein Guthabenkonto wählen

Schufafreie Girokonten richten sich primär an Kunden, denen Banken kein normales Girokonto ermöglichen. Neben Kunden mit negativen Schufa Einträgen betrifft dies auch Minderjährige und Personen ohne regelmäßiges Einkommen. Vorteile haben diese Konten gegenüber regulären Girokonten kaum, es gibt also wenige Gründe, sich freiwillig für ein Prepaid Girokonto zu entscheiden. Eine Ausnahme liegt dann vor, wenn in Zukunft eine Pfändung drohen könnte. Ob ein eingeräumter Überziehungskredit gepfändet werden kann, ist gegenwärtig unklar. Der Bundesgerichtshof hat eine solche Pfändung bislang unter speziellen Voraussetzungen für Geschäftskonten erlaubt. Eine Aussage darüber, ob die Entscheidung auch auf private Konten anwendbar ist, hat er im Urteil nicht getroffen. Mit einem Prepaid Girokonto ohne jegliche Möglichkeit der Überziehung besteht dieses potenzielle Risiko nicht.

Bild © André Reichardt – Fotolia.com


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