Was ist ein Forward-Darlehen
Ein Forward-Darlehen ist ein Darlehen, bei dem konstante Rückzahlungsbeträge vereinbart werden. Unterschieden wird zwischen einem echten Forward-Darlehen, bei dem die Zinsbindungsfrist mit dem Tag der Auszahlung beginnt und einem unechten Forward-Darlehen. Hier beginnt die Zinsbindungsfrist sofort nach Vertragsabschluss. Diese Art des Darlehens wurde 1996 von der Dr. Klein & Co. AG entwickelt und sollte der Finanzierung von kommunalen und gemeinnützlichen Wohnungsunternehmen dienen. Heutzutage wird das Forward-Darlehen meist in Anspruch genommen, wenn es um die Finanzierung beim Bau von Immobilien geht.
Bei dieser Art von Darlehen wird der verabredete Betrag nach einer vertraglich festgelegten Vorlaufzeit ausgezahlt. Es kann also dazu genutzt werden zu einer Zeit zu dem die Zinsen recht niedrig gehalten werden, diese festzuhalten und zu einem späteren Zeitpunkt zu nutzen, es eignet sich also auch hervorragend als Anschlussdarlehen. Der Vorteil an diesem Konzept ist, dass eine Sicherheit für die Zukunft besteht. Der Vertragsabnehmer geht hier allerdings auch das Risiko der Bindung ein. Sollte der Leitzins fallen, anstatt zu steigen, ist es aufgrund des festgelegten Zinssatzes nicht möglich den günstigeren Preis zu zahlen. Der Zinssatz des Forward-Darlehens wird unter Einbezug des aktuellen Zinssatzes, dem Beleihungswertauslauf und der Dauer bis zur Auszahlung des Darlehens berechnet. Der Zeitabschnitt zwischen dem Vertragsabschluss und der Auszahlung bestimmt den Zinsaufschlag. Je mehr Zeit festgelegt wird, desto höher wird dieser, denn mit jedem Monat Vorlaufzeit wird der Kredit um ca. 0,02-0,03% erhöht. Um diese Ausgaben möglichst gering zu halten, sollte der Vertragsabnehmer sich lieber dazu entschließen relativ kurze Verträge abzuschließen, sie sollten also eine Zeit von etwa 6-12 Monaten betragen.
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