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Gesetzesänderung bei der Beitragsrückerstattung von Krankenkassenbeiträgen

12. Juli 2010

Gesetzesänderung bei der Beitragsrückerstattung von KrankenkassenbeiträgenLohnt sich für mich in Zukunft eine Beitragsrückerstattung der Krankenkassenbeiträge noch?

Wer bisher in einer privaten Krankenversicherung versichert war und im laufenden Kalenderjahr keine Rechnungen eingereicht hat, konnte mit einer teilweisen Rückerstattung seiner bezahlten Krankenkassenbeiträge rechnen. Der Versicherte konnte am Jahresende genau ausrechnen, ob es sich lohnt, die Arzt-Rechnungen selbst zu bezahlen oder bei der Kasse einzureichen.

Durch die Gesetzesänderung, die ab dem Veranlagungszeitraum 2010 Gültigkeit hat, wurde der Tatbestand erheblich verändert und sollte aus finanziellen Gründen genau durchdacht werden. Seit diesem Jahr sollte vom Steuerzahler durchgerechnet werden, ob es sich unter dem Strich noch lohnt, eine Beitragsrückerstattung zu beantragen, denn durch die Gesetzesänderung können jetzt Steuerpflichtige die Krankenversicherungsbeiträge für eine Basisabsicherung und die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung in voller Höhe als Sonderausgaben im Einkommensteuerbescheid geltend machen. Resultat: Das zu versteuernde Einkommen sinkt!

Die für alle Bürger verbesserte Abzugsmöglichkeit wurde durch das so genannte Bürgerentlastungsgesetz der Krankenversicherung geschaffen.

So haben Beitragsrückerstattungen den Nachteil, da sie im Jahr der Erstattung die als Sonderausgaben zu berücksichtigenden Beträge mindern. Wer sich selbst kein abschließendes Urteil erlauben will, sollte rechtzeitig einen Fachmann zu Rate ziehen.

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