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Steuerbescheid prüfen und Einspruch einlegen

Steuerbescheid prüfen und Einspruch einlegenNicht alle versendeten Steuerbescheide durch das Finanzamt wurden korrekt bearbeitet, sondern weisen zum Teil Fehler auf, die der Steuerzahler nicht akzeptieren muss. Wenn Sie selbst einen Fehler bei Ihrem Steuerbescheid entdeckt haben, sollten Sie das Recht auf einen Änderungsantrag nutzen und Einspruch bei der Finanzbehörde erheben.

Oft werden die Steuerzahler erst wachsam, wenn sie statt der erhofften Steuererstattung aufgrund des eingegangenen Bescheides mit einer Nachzahlung rechnen müssen.

Wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, diesen Sachverhalt begutachten zu können, sollten Sie baldmöglichst Ihren Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerfachmann zur Klärung heranziehen. Sie können gegen den Steuerbescheid innerhalb eines Monats nach der Zustellung Einspruch erheben oder einen Änderungsantrag stellen, der sich dann auf die konkreten Punkte beziehen muss.

Werden Sie mit Ihrem Einspruch wider Erwarten beim Finanzamt abgewiesen, können Sie dagegen Klage beim zuständigen Finanzgericht erheben. Nach Einreichung der Klageschrift müssen Sie jedoch mit einem Kostenvorschuss von ca. 220 Euro rechnen. Wenn Sie allerdings vor dem Finanzgericht verlieren, gehen die Anwalts- und Gerichtskosten zu Lasten des Steuerzahlers, d. h. Sie müssen diese Kosten selbst tragen. Im anderen Fall übernimmt der Staat diese Aufwendungen.

Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung gegen andere Risiken abgeschlossen haben, sollten Sie überprüfen, ob diese Finanzstreitigkeiten ebenfalls abgedeckt sind.

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