Schlüsselversicherung: Schlüsselverlust absichern
Sich für den Verlust von fremden Generalschlüsseln oder einer Schließanlage abzusichern, sollte man jedem raten, da man mit hohen Kosten rechnen muss, wenn eine Schließanlage oder neue Schlösser eingebaut werden müssen.
Als Schutz für die Haftung bzw. Verantwortung für mehrere dienstliche Schlüssel kann jeder Arbeitnehmer eine Erweiterung seiner Privathaftpflichtversicherung vornehmen. Leider wissen immer noch zu wenig Bundesbürger, dass es für derartige Schäden, die erheblich Geld kosten können, spezielle Versicherungspolicen gibt.
Einen Haken hat die Versicherungsmöglichkeit insofern, dass nur fremde Schlüssel versichert werden können. In den Versicherungsgenuss kommen auch Nachbarn, wenn sie fremde, private Schlüssel während des Urlaubes oder Krankenhausaufenthaltes in Verwahrung nehmen. Einige Versicherungsunternehmen bieten aber auch einen Versicherungsschutz mit Selbstbeteiligung gegen den Verlust von eigenen Schlüsseln.
Mit einer Schlüsselversicherung erlangt man einen Versicherungsschutz gegen den Verlust fremder Schlüssel und der Ersatz der Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen wie Notschloss und ein Objektschutz bis zu 14 Tagen sind damit abgedeckt. Maßgeblich beginnt die Berechnung für den 14-tägigen Objektschutz ab der Bekanntgabe des Verlustes. Aber auch hier gibt es Unterschiede in Laufzeit, die vom gewählten Versicherungstarif abhängig sind.
Jeder betroffene Bürger sollte also seine Versicherungsgesellschaft kontaktieren und sich über einen ausreichenden Versicherungsschutz beraten lassen. Manche Versicherungsgesellschaften verlangen ca. 10 Euro Jahresgebühr für dieses Zusatzbaustein, der jedoch Kosten bis zu 10 000 Euro absichert.
Bild © Sylvie Thenard – Fotolia.com
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