Arbeitnehmer sollten Lohnsteuerermäßigung für 2010 nutzen
Arbeitnehmer können während des Jahres Geld sparen, wenn sie einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dieser Freibetrag bringt jeden Monat einen höheren Nettobetrag bei der Monats- bzw. Gehaltsabrechnung.
Für Werbungskosten, Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen, die voraussichtlich in diesem Jahr entstehen, können Arbeitnehmer sich einen Freibetrag auf ihrer bereits beim Arbeitgeber abgegebenen Lohnsteuerkarte beim Finanzamt nachträglich eintragen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass die den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro übersteigenden Werbungskosten sowie die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen nachweislich mehr als 600 Euro betragen. Man ist zeitlich nicht gebunden, denn der erforderliche schriftliche Antrag für die Lohnsteuerermäßigung kann für das Jahr 2010 noch bis zum 30.11.2010 gestellt werden.
Änderung bei der Lohnsteuer in Zukunft:
Die Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 soll die Letzte sein, die Arbeitnehmer in Papierform erhalten. Diese soll auch für das Jahr 2011 gültig sein. In den Folgejahren werden dann die Angaben den Arbeitgebern über eine zentrale Datenbank elektronisch zur Verfügung gestellt.
Durch die Komplexität des Steuerrechtes sollten sich die Arbeitnehmer in Zweifelsfällen an einen Steuerberater, Steuerbevollmächtigen, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder einen Lohnsteuerhilfeverein wenden, damit sie die ihnen zustehenden Lohnsteuerbeträge vom Finanzamt zurückerstattet bekommen.
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