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Wichtige Unterlagen zur Kreditgewährung für den Hausbau

31. Mai 2010

Immobilie wichtige Unterlagen zur Kreditgewährung für den HausbauDie persönliche Kreditwürdigkeit wird von den Banken heutzutage umfassend überprüft, bevor der Bauherr sein Geld für den Hausbau oder Kauf einer Immobilie bewilligt bekommt. Denn die Rückzahlung des Darlehens sowie die Immobilie müssen abgesichert sein. Für den speziellen Beleihungswert wird von den Kreditinstituten eine ganze Reihe von Unterlagen verlangt.

Die Baugenehmigung gibt genaue Zahlen über die Höhe des baulichen Wertes und die Wohnflächenberechnung des umbauten Raumes. Als weitere Unterlage verlangen die Banken vor der Kreditgewährung einen amtlichen Lageplan, der die genaue Auskunft über den Standort der Immobilie innerhalb eines eng beschriebenen Gebietes oder Bebauungsplanes und zu den Nachbargrundstücken gibt.

Der benötigte Grundbuchauszug enthält genaue Angaben zu den jetzigen und bisherigen Eigentümern sowie mögliche Beschränkungen wie Wohnrecht und weitere finanzielle Belastungen durch vorhandene Grundschuldeinträge oder Hypothekenlasten. Neben den baulichen Unterlagen verlangen die Kreditinstitute meist die letzten drei Gehaltsabrechnungen, den letzten Einkommenssteuerbescheid sowie eine detaillierte Vermögensaufstellung zur Prüfung der Bonität des Bankkunden.

Handelt es sich um einen Erwerb einer Eigentumswohnung verlangt die Bank in der Regel die Teilungserklärung zur Einsicht des Gemeinschaftseigentums sowie der Sondernutzungsrechte. Wenn es sich dabei um einen An- oder Umbau einer Immobilie dreht, müssen Kostenvoranschläge oder Architektenaufstellungen über die Gesamtbaukosten zur Kreditbeurteilung eingereicht werden.

Bauwillige Bankkunden sollten sich stets bewusst sein, dass die schnelle und vollständige Einreichung der erforderlichen Unterlagen die Kreditprüfung sowie die Genehmigung und Auszahlung des Darlehens erheblich beschleunigen.

Bild © nicolasjoseschirado – Fotolia.com

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