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Arbeitslosenversicherung für Selbstständige 2010

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige 2010Die geplante Verlängerung für den freiwilligen Schutz bei Selbstständigen lässt viele hoffen, so dass Existenzgründer und viele Selbstständige auch zukünftig sich freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichern können. Bisher war die gesetzliche Zusage bis Ende 2010 geplant, aber das Bundesarbeitsministerium hat die auslaufende Möglichkeit auch bis 2011 weitergeführt.

Seit 2006 können Selbstständige unter bestimmten Voraussetzungen diesen freiwilligen Versicherungsschutz nutzen und der wurde laut Statistik auch von den Existenzgründern gerne angenommen. Sie müssen in den 2 Jahren vor Beginn der Selbstständigkeit mindest zwölf Monate lang Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abgeführt haben. Sollte diese versicherungspflichtige Zeit nicht nachgewiesen werden können, wird auch z.B. der Bezug von Arbeitslosengeld als Voraussetzung akzeptiert. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern kostet der monatliche Beitrag für Selbstständige 17,89 Euro in West- und 15,19 Euro in Ostdeutschland. Sollte die Auftragslage bei den Selbstständigen sich überraschend verschlechtern und die wöchentliche Arbeitszeit unter 15 Wochenstunden fallen, haben sie Anspruch auf Arbeitslosengeld und können bei der Agentur für Arbeit einen entsprechenden Antrag stellen.

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