Private Haftpflichtversicherung: Studenten sind nicht immer über Eltern mitversichert
Wer anderen privat einen Schaden zufügt, kann dafür unbegrenzt haftbar gemacht werden, so kann schon ein kleines Missgeschick enorme finanzielle Folgen haben. Sei es der verlorene Schlüssel vom Studentenwohnheim, eine Waschmaschine, die die WG überschwemmt oder das versehentliche verletzen eines Passanten bei einer unvorsichtigen Fahrradfahrt zur Uni. Gerade Studenten kann schon ein kleiner Schaden finanziell empfindlich treffen. Deshalb ist eine private Haftpflichtversicherung abslout zu empfehlen und unverzichtbar. Anders als der Name vermuten lässt, ist eine private Haftplichtversicherung keine Pflichtversicherung.
Grundsätzlich gilt, dass man als Student
- ab einem zweiten Studium
- in der Refendarzeit oder
- während eines Studiums nachdem man als Zeit- oder Berufssoldat tätig war bzw. einer normalen Berufstätigkeit
nicht mehr über die Eltern in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist.
Man ist jedoch bei noch bei den Eltern mitversichert, wenn man z.B.
- nach einer Berufsausbildung noch ein Studium beginnt
- nach einer abgebrochenen Ausbildung bzw. einem abgebrochenen Studium ein (weiteres) Studium beginnt
- nach einer Wartezeit von bis zu einem Jahr ein Studium beginnt oder nach dem Grundwehrdienst bzw. Zivildienst
ein Studium beginnt.
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