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Riester Rente: Förderung wird geändert

20. März 2010

Riester Rente Förderung wird geändertDie Bundesregierung hat, nachdem der Europäische Gerichtshof bereits im letzten Jahr bestimmte Förderungen bei Riester-Verträgen für unzulässig erklärt hat, eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Die Gesetzesänderung wurde bereits vom Bundestag beschlossen, muss allerdings noch vom Bundesrat bestätigt werden.

Demnach sind von den Änderungen besonders Grenzgänger betroffen. Personen die in Deutschland wohnen und steuerpflichtig sind, aber im Ausland arbeiten und dort im staatlichen Rentenversicherungssystem versichert sind, haben zukünftig keine Berechtigung mehr zur Förderung ihrer Riester Rente. Es gilt aber ein Bestandsschutz für Riester-Verträge die vor dem 01.01.2010 abgeschlossen wurden.

Im Gegenzug dazu sind Personen förderungsberechtigt die zwar im Ausland wohnen, aber in Deutschland arbeiten und im deutschen Rentenversicherungssystem versichert sind.

Eine Riester Rente wird mit einer jährlichen Grundzulage pro Person von 154 Euro und einer Kinderzulage von 185 Euro, für alle ab dem 01.01.2008 geboren Kinder von 300 Euro, gefördert.

Bild © falkjohann – Fotolia.com

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