
Statistisch wird jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Lebens berufsunfähig. Als berufsunfähig gilt jeder, der durch Krankheit, Unfall oder auch Invalidität seinen zuletzt ausgeübten Beruf nachhaltig nicht mehr ausführen kann. Die Berufsunfähigkeit muss dabei ärztlich bestätigt werden. Die gesetzliche Hilfe durch eine Erwerbsminderungsrente ist für Jahrgänge ab 1961 so gering, dass sie die Lebenshaltungskosten nicht annährend decken kann. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung erscheint durch die hohe Gefahr des sozialen Abstiegs daher unentbehrlich.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann meist in Kombination mit einer Lebens-, Renten- oder anderen Versicherung abgeschlossen werden. Die Höhe der monatlichen Auszahlung im Falle einer Berufsunfähigkeit kann vom Versicherungsnehmer frei gewählt werden. Die Summe sollte mindestens etwa 60-70% des derzeitigen Nettolohnes betragen. Die monatliche Berufsunfähigkeitsrente darf nicht zu niedrig angesetzt werden, so dass ein gewisser Lebensstandard gewahrt werden kann. Zusätzlich erscheint es, im Zuge der Erhöhung des Renteneintrittsalters, als sinnvoll die Vertragslaufzeit möglichst hoch zu wählen, auch wenn die monatlichen Beitragszahlungen dadurch höher ausfallen. Die monatliche Beitragshöhe richtet sich zudem nach der Einstufung des ausgeübten Berufes. Viele Berufe werden bei den Versicherungsunternehmen unterschiedlich eingestuft, so dass sich erhebliche Abweichungen bei den Beitragszahlungen ergeben.
Bei der Wahl der richtigen Versicherung sollte man sich genau informieren und auf mögliche Verweisungsklauseln achten. Bei einer geltenden abstrakten Verweisung kann die Versicherung auf andere körperlich noch durchführbare Berufe und Arbeiten beharren. Bei einer konkreten Verweisung zahlt die Versicherung nur, wenn der Versicherungsnehmer in seinem bislang ausgeübten Beruf berufsunfähig wird. Geht der Versicherungsnehmer allerdings einer anderen noch ausführbaren gleichwertigen Tätigkeit nach, wird die Versicherung möglicherweise die Leistungen verweigern.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Auch Selbstständige sollten sich absichern
Tipp:
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