Arbeitslosenversicherung

Grundlage für die finanzielle Unterstützung ist die Arbeitslosenversicherung, in die zunächst einmal jeder abhängig Beschäftigte jeden Monat einzahlen muss. Der Beitrag beträgt zurzeit 5,6 % des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgeltes, davon übernimmt der Arbeitgeber 50 %. Zum 01. Januar 2011 ist beabsichtigt, den Beitragssatz auf 3 % für Arbeitnehmer und Arbeitgeber anzuheben.
Neben den pflichtversicherten Arbeitnehmern und Auszubildenden sind seit dem Jahr 2006 auch Wehrpflichtige und Zivildienstleistende. Geringfügig Beschäftigte zahlen keinen Beitrag in die Arbeitslosenversicherung ein, während es Selbstständigen, Pflegepersonen und Arbeitnehmern, die außerhalb der EU arbeiten ermöglicht wird, sich unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der freiwilligen Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit zu versichern.
Wie erwähnt, richtet sich der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung nach der Höhe des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgeltes. Ähnlich wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung auch, steigt der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung bei Erreichen bzw. Übersteigen der Beitragsbemessungsgrenze nicht mehr an. Diese beträgt aktuell 5.500 € in den alten Bundesländern und 4.650 € in den neuen Ländern.
Da mit der Arbeitslosenversicherung auch versicherungsfremde Leistungen bezahlt werden, die allein durch die Versicherungsbeiträge nicht bezahlt werden können, gibt der Bund jedes Jahr einen Zuschuss an die Bundesagentur für Arbeit, die direkt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als aufsichtsführendes Ministerium unterstellt ist.
Wer auf Arbeitslosengeld angewiesen ist, erhält die Zahlung je nach Alter zeitlich befristet. Der Arbeitslosengeldempfänger wird somit angehalten, sich binnen dieser Frist eine neue Arbeitsstelle zu suchen; die Arbeitsagenturen sind dabei behilflich. Geschieht dies nicht läuft der Arbeitslose Gefahr, dass ihm die Leistungen gekürzt werden bzw. dass er nur noch ALG II, also Hartz IV, erhält.
Bild © Kautz15 - Fotolia.com
Blogbeiträge zu diesem Thema:
Arbeitslosenversicherung für Selbstständige 2010
Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
Artikelthema:
Arbeitslosenversicherung 2012: Beitragssatz, Leistungen, Selbstständige
