Abandonrecht
Das Abandonrecht bezeichnet das Recht, bei Termingeschäften an der Börse, vom Kauf einer Aktie zurückzutreten.
Des Weiteren bedeutet es im Aktienrecht, dass ein Aktionär wenn er Widerspruch gegen eine Umwandlung einer Gesellschaft von einer GmbH in eine AG eingelegt hat, seine Aktien der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen.
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