Private Unfallversicherung

Wie der Begriff formuliert, ist die private Unfallversicherung eine freiwillige Versicherung gegen das Unfallrisiko. Der Unfall wird nach einhelliger Gesetzgebung und Rechtsprechung definiert „….. als ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares sowie von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden erleidet oder eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird …..“.



Inhalt:

Das Gegenteil der freiwilligen privaten ist die gesetzliche Unfallversicherung als eine Pflichtversicherung des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer. Sie ist ein Schutz gegen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie gegen arbeitsbedingte Gefahren der Gesundheit. Der Unfallversicherungsschutz ist auf die jeweilige Berufstätigkeit bezogen und gleichzeitig darauf begrenzt. Die entscheidende Schnittstelle zwischen den beiden Unfallversicherungen ist die Beendigung der Berufstätigkeit; an dieser Stelle beginnt, bildlich gesprochen, die Privatsphäre des berufstätig Versicherten. Um auch ab jetzt und weiterhin unfallversichert zu sein, muss er sich privat versichern.

Umgekehrt lässt sich mit der privaten Unfallversicherung der Versicherungsschutz in denjenigen Bereichen verbessern und komplettieren, die von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht, nur teilweise oder nur marginal erfasst werden. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass der Verbraucher mit einer privaten Unfallversicherung auf der absolut sicheren Seite ist. Mehr als ein 24h weltweit geltender Unfallversicherungsschutz geht nicht. Jetzt kommt es vielmehr darauf an, die private Unfallversicherung mit ihren vielen Facetten und Angeboten ganz bedarfsgerecht und individuell auszugestalten.

Diese Möglichkeit bietet die gesetzliche Unfallversicherung so nicht. Deren Leistungen sind auf medizinische, berufsfördernde sowie auf Reha-Leistungen begrenzt; darüber hinaus auf Lohn- und Entschädigungszahlungen wie Verletzten- und Hinterbliebenenrente sowie auf verschiedenartige Sachleistungen.

Leistungen der privaten Unfallversicherung

Basis der privaten Unfallversicherung ist die Invaliditäts-Grundsumme. Dieser wahlweise vier-, fünf- oder sechsstellige Sockelbetrag erhöht sich gemäß einer zusätzlichen Progressionsstaffelung um den betreffenden Prozentsatz. Das wird anhand dieser Beispielrechnung deutlich:

  • Invaliditätsgrundsumme 100.000 Euro
  • Progression 500 Prozent
  • Versicherungsleistung 500.000 Euro bei Vollinvalidität von 100 Prozent
  • Diese Versicherungsleistung reduziert sich entsprechend dem individuellen Invaliditätsgrad

Zu den gängigen Zusatzleistungen, mit denen die private Unfallversicherung bausteinartig auf- und ausgebaut wird, gehören:

  • Unfalltod
  • Bergungskosten
  • Kosmetische Operationen [ergänzend zu medizinisch notwendig]
  • Sofortleistung bei schweren und schwersten Verletzungen
  • Leistung bei Knochenbrüchen [ergänzend zu medizinisch notwendig]
  • Kurkostenbeihilfe
  • Krankenhaustagegeld

Vergleichbar mit der privaten Krankenversicherung zeigt ein Vergleich der Anbieter und deren Tarife die Vielfalt an Zusatzleistungen. Entscheidend und eigentliche Grundlage ist die Invaliditätsgrundsumme. Als das Herzstück jeder privaten Unfallversicherung sollte sie auch vor dem Hintergrund der Möglichkeit einer Progressionsstaffelung nicht zu niedrig sein; denn die Progression wird erfahrungsgemäß erst bei höheren Invaliditätsgraden ab 50 Prozent aufwärts so richtig wirksam. Hierzu ist ein genauer Angebotsvergleich inklusive dem Kleingedruckten nebst den Allgemeinen Versicherungsbedingungen so hilfreich wie notwendig.

Ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?

Die Definition „Unfall“ macht deutlich, wie schnell und unerwartet es zu diesem oftmals lebenseinschneidenden Ereignis kommen kann. Ein Unfall muss keineswegs selbstverschuldet oder selbstverursacht sein. Der Betroffene kann sich in seinem Lebensalltag noch so vorsichtig verhalten; tagtäglich gibt es genügend Beispiele über Vorkommnisse, die wie es heißt von außen einwirken und auf diese Weise zu einem Unfall führen. Vor diesem Hintergrund muss klar gesagt werden, dass Sinn und Zweck einer privaten Unfallversicherung nicht in Frage gestellt werden sollten. Stündlich geschehen Haushaltsunfälle, Unfälle im Straßenverkehr, bei Sport, Freizeit oder im Urlaub. Davon betroffen sind alle Bevölkerungsgruppen und Generationen. Zum unfallfreien Leben gehört gerade in der heutigen Zeit nicht nur Umsicht, sondern auch Glück. Mit einer privaten Unfallversicherung lassen sich Unfallsituation und Unfallfolgen sowohl ideell als auch materiell und finanziell spürbar besser bewältigen als ohne.

Unfallversicherung für Kind und Familie

Die Frage nach einer privaten Unfallversicherung für das Kind muss mit einem klaren JA beantwortet werden. Kinder sind in jedem Alter, wie es genannt wird wehrig und körperlich überaus aktiv. Im Alltag sind sie deutlich weniger umsichtig als Jugendliche oder Erwachsene. Gerade deswegen ist für Kinder die Gefahr umso größer, dass ihnen ein Unfall zustößt. Ob in der Kita, im Kindergarten, in der Schule oder bei Spielkameraden; Kinder sind ständig unterwegs, was mit viel Aktionismus und Hektik verbunden ist. Ihr Unfallrisiko ist dauerhaft latent. Nicht jeder Unfall ist schwer beeinträchtigend oder gar lebensbedrohlich; doch jeder Unfall hat kurz- oder auch langfristige Folgen. Mit einer privaten Unfallversicherung im Rücken ist es beruhigend zu wissen, dass in dieser Situation nicht auch noch finanziellen Sorgen hinzukommen.

Nicht nur der Preis entscheidet im Vergleich, sondern auch und besonders die Leistung

Bei einem Versicherungsvergleich darf der Monatsbeitrag in Euro nicht das einzige Kriterium sein. Entscheidend ist das Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Fragen lauten:

  • welche Leistung wird für welchen Preis geboten
  • welche Leistungsausschlüsse gibt es bei diesem und bei jenem Anbieter
  • welche Leistungsschwerpunkte hat dieser, und welche Schwachpunkte jener Anbieter
  • welche Progression beziehungsweise Verbesserung gilt für die Gliedertaxe
  • gibt es Einschränkungen und wenn welche bei dem ausgeübten Beruf

Und das sind die Testsieger bei der Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest ist eine selbstständige Stiftung mit Sitz in Berlin. Sie ist als Verbraucherorganisation im staatlichen Auftrag tätig und wird mit Steuermitteln unterstützt. Verglichen werden Waren, Produkte und Dienstleistungen aller nur erdenklichen Anbieter. Die werden getestet und bewertet, so wie die private Unfallversicherung auch. Das geschieht in sporadischen, oftmals mehrjährigen Abständen.

Im Gesamtergebnis werden die Tarife in der privaten Unfallversicherung von den folgenden Anbietern als unterm Strich herausragend bis gut empfohlen:

  • InterRisk Versicherung AG aus Wiesbaden in Hessen
  • Gothaer Versicherung AG aus Köln in Nordrhein-Westfalen
  • NV-Versicherungen VVaG aus Neuharlingersiel in Niedersachsen/Ostfriesland
  • VHV Versicherungen VVaG aus Hannover in Niedersachsen
  • Volkswohl Bund Versicherungen a.G. aus Berlin
  • Baden-Badener Versicherung AG aus St. Ingbert im Saarland




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